Selbsthilfegruppen-Direktförderung durch die Stadt Braunschweig

Die Stadt Braunschweig fördert die Arbeit von Selbsthilfegruppen in den Bereichen Soziales, chronische Erkrankung, Behinderung, Suchterkrankung und Psychischen Erkrankung. Die Förderung durch die Stadt greift nachrangig, wenn andere Fördermöglichkeiten ausgeschöpft sind. Beispielsweise können Selbsthilfegruppen mit sozialen Thema keine Krankenkassenmittel erhalten, so dass insbesondere für sie die städtische Förderung in Frage kommt.

Die Anträge für die städtische SHG-Direktförderung müssen bei der KIBiS eingereicht werden. Anträge können durch Braunschweiger Selbsthilfegruppen bzw. deren Vertreter gestellt werden, sofern die Selbsthilfegruppe bei der KIBiS bekannt ist. Antragsfrist ist der 28.02. des Antragsjahres. Der Verwendungsnachweis muss bis 31.01. des Folgejahres eingereicht werden. Es gelten die "Richtlinien über die Förderung von Selbsthilfegruppen in Braunschweig" der Stadt Braunschweig. Über die Anträge entscheidet der Selbsthilfegruppenrat. Nähere Informationen erhalten Sie bei der KIBiS.

Nachfolgend können Sie die Antragsunterlagen herunterladen.