Förderung nach § 45d SGB XI - Selbsthilfegruppen mit dem Thema Plfege

Die Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen KIBiS ist Antragsstelle nach § 45d SGB XI mit dem Zuständigkeitsbereich Braunschweig. In dem Paragraphen ist die Förderung für Selbsthilfegruppen geregelt, die sich die Unterstützung von Pflegebedürftigen sowie von deren Angehörigen und vergleichbar Nahestehenden zum Ziel gesetzt haben.

Nach der geltenden Förderrichtlinie Land Niedersachseneine ist eine Selbsthilfegruppe grundsätzlich förderfähig, wenn sie folgende Bedingungen erfüllt:

  • Sie hat den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit in Niedersachsen.
  • Sie besteht seit mehr als drei Monaten.
  • An den Treffen der Selbsthilfegruppe nehmen regelhaft mindestens sechs Personen teil, die entweder selbst pflegebedürftig (ab Pflegegrad 1) sind oder sich um nahestehende pflegebedürftige Menschen (ab Pflegegrad 1) kümmern.
  • Die Gruppentreffen finden dauerhaft, regelmäßig und verlässlich statt. Dies wird als erfüllt angesehen, wenn die Treffen mindestens einmal monatlich im Jahresdurchschnitt stattfinden.
  • Die Selbsthilfegruppe wird nicht von einer professionellen Kraft angeleitet.
  • Die Gruppe erhält keine Fördermittel auf Grundlage von § 82b SGB XI.
  • Die Selbsthilfegruppe beachtet bestimmte Anforderungen an die Organisation der Selbsthilfe, die neutrale Ausrichtung und Unabhängigkeit der Selbsthilfearbeit sowie die Aufgabenverteilung zwischen den einzelnen Ebenen. Diese Anforderung sind in den "Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. zur Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, von ehrenamtlichen Strukturen und von Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen sowie zur Förderung der Selbsthilfe nach § 45c Abs. 7 SGB XI i. V. m. § 45d SGB XI und zur Förderung regionaler Netzwerke nach § 45c Abs. 9 SGB XI" festgelegt.

Die Rechtsgrundlagen zum Nachlesen im Internet:

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von ehrenamtlichen Strukturen sowie der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI zum Herunterladen:

Anträge auf Förderung nach § 45d SGB XI können Selbsthilfegruppen bis 28.02. des Förderjahres stellen. Gruppen, die sich für die Förderung interessieren, wenden sich bitte rechtzeitig vor der Antragsfrist an die KIBiS.